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44. BImSchV
Ab dem 01.01.2025 gelten laut 44. BImSchV verschärfte Emissionsgrenzwerte. Handeln Sie jetzt!
44. BImSchV verschärfte Emissionsgrenzwerte
Am 20.06.2019 trat in Deutschland die 44. BImSchV in Kraft. Diese regelt die verschärften Emissionsgrenzwerte ab dem 01.01.2025. Wir möchten Sie als Betreiber einer Wärmeerzeugeranlage auf die geänderten Emissionsgrenzwerte hinweisen, die dann für Neu- und Bestandsanlagen gelten.
Als Bestandsanlagen gelten Anlagen mit Inbetriebnahmedatum bis zum 19.12.2018, als Neuanlagen gelten die mit Inbetriebnahmedatum ab 20.12.2018.
Welche Anlagen sind betroffen?
1 MW – 50 MW Feuerungsleistung – somit sind faktisch alle Anlagen in diesem Leistungsbereich betroffen.
Nach heutigem Stand wird es keine Übergangsfrist geben, daher empfehlen wir Ihnen unbedingt die Überprüfung der Situation.
Ihre Ansprechpartner
Standort Dülmen
Michael Werner
Neue Anlagen / Vertrieb Nord
Standort Lindau
Helmut Haubenwallner
Neue Anlagen / Vertrieb Süd
Was Hagelschuer für Sie tun kann
Unser Service
Gerne unterstützen wir Sie dabei zu überprüfen – in Form einer Messung der Bestandsanlage oder einer Beratung/Berechnung – ob Ihre Anlage schon jetzt die dann geltenden neuen Grenzwerte erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte eine Leistungsreduzierung, eine Erneuerung der Feuerungsanlagen oder ggf. der gesamten Kesselanlage erforderlich werden.
Sprechen Sie uns einfach an!
So erreichen Sie uns
Rufen Sie uns direkt an oder nutzen Sie den Anfrage Button, unsere Experten beraten Sie gerne!
So einfach geht’s
Was Hagelschuer für Sie tun kann! Kurz zusammengefasst in sieben Schritten.
- Sie schicken uns Ihrer Kesselzeichnung und den Erlaubnisbescheid
- Wir prüfen kurzfristig die Umrüstmöglichkeit
- Ein bestellfertiges Angebot wird Ihnen zugeschickt
- Sie lösen die Bestellung bei uns aus
- Wir erstellen die Erlaubnisunterlagen und beantragen die Erstellung des Prüfberichts bei der ZÜS
- Wenn die Änderungserlaubnis vorliegt, beginnt die Montage
- Anschließend erfolgt die Inbetriebnahme und PVI mit der ZÜS
Hier finden Sie die Emissionswerte
Achtung, verschärfte Emissionswerte gültig ab dem 01.01.2025
1 MW - 10 MW (nicht genehmigungsbedürftige Bestandsanlagen)
- 200 mg NOx/m³ n (Heizöl EL)
- 150 mg NOx/m³ n (Erdgas/Flüssiggs)
- 100 mg NOx/m³ n (Erdgas/Flüssiggas) ab 01.01.2036
10 MW - 50 MW (und alle genehmigungsbedürftigen Bestandsanlagen)
- 150/170/200 mg NOx/m³ n (Heizöl EL)abhängig von der Mediumtemperatur
- 100/110/150 mg NOx/m³ n (Erdgas/Flüssiggs) abhängig von der Mediumtemperatur
Anlagen über 50 MW unterliegen anderen Verordnungen und sind hier nicht berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt
44. BImSchV – Hagelschuer berät Sie!
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