44. BImSchV

Ab dem 01.01.2025 gelten laut 44. BImSchV verschärfte Emissionsgrenzwerte. Handeln Sie jetzt!

44. BImSchV verschärfte Emissionsgrenzwerte

Am 20.06.2019 trat in Deutschland die 44. BImSchV in Kraft. Diese regelt die verschärften Emissionsgrenzwerte ab dem 01.01.2025. Wir möchten Sie als Betreiber einer Wärmeerzeugeranlage auf die geänderten Emissionsgrenzwerte hinweisen, die dann für Neu- und Bestandsanlagen gelten.

Als Bestandsanlagen gelten Anlagen mit Inbetriebnahmedatum bis zum 19.12.2018, als Neuanlagen gelten die mit Inbetriebnahmedatum ab 20.12.2018.

Welche Anlagen sind betroffen?

1 MW – 50 MW Feuerungsleistung – somit sind faktisch alle Anlagen in diesem Leistungsbereich betroffen.

Nach heutigem Stand wird es keine Übergangsfrist geben, daher empfehlen wir Ihnen unbedingt die Überprüfung der Situation.

Ihre Ansprechpartner

Standort Dülmen

Michael Werner

Neue Anlagen / Vertrieb Nord

Standort Dülmen

Helmut Haubenwallner

Neue Anlagen / Vertrieb Süd

Standort Bickenbach

Richard Skowron

Mietkessel

Was Hagelschuer für Sie tun kann

Unser Service

Gerne unterstützen wir Sie dabei zu überprüfen – in Form einer Messung der Bestandsanlage oder einer Beratung/Berechnung – ob Ihre Anlage schon jetzt die dann geltenden neuen Grenzwerte erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte eine Leistungsreduzierung, eine Erneuerung der Feuerungsanlagen oder ggf. der gesamten Kesselanlage erforderlich werden.

Sprechen Sie uns einfach an!

So erreichen Sie uns

Rufen Sie uns direkt an oder nutzen Sie den Anfrage Button, unsere Experten beraten Sie gerne!

So einfach geht’s

Was Hagelschuer für Sie tun kann! Kurz zusammengefasst in sieben Schritten.

Hier finden Sie die Emissionswerte

Achtung, verschärfte Emissionswerte gültig ab dem 01.01.2025

1 MW - 10 MW (nicht genehmigungsbedürftige Bestandsanlagen)

10 MW - 50 MW (und alle genehmigungsbedürftigen Bestandsanlagen)

Anlagen über 50 MW unterliegen anderen Verordnungen und sind hier nicht berücksichtigt.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt

44. BImSchV – Hagelschuer berät Sie!

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