Genehmigungsfähige Lösung - Produktenkessel

Die Grundformel von Druck x Wasserinhalt < 20.000 ermöglicht vereinfachte Aufstellbedingungen

Eines der größten Bäckereiunternehmen der Welt benötigte für einen seiner Produktionsstandorte eine neue Dampfkesselanlage. Der Aufstellraum befindet sich im 1. Obergeschoss und nach geltendem Bundesrecht entspricht dieser nicht mehr der Verordnung für: „Technische Regeln für Dampfkessel Aufstellung – Aufstellung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkesseln der Gruppe IV (TRD 403)“.

Wie unsere Hagelschuer Experten mithilfe der Grundformel von Druck x Wasserinhalt < 20.000 eine genehmigungsfähige Lösung für den Kunden erzielen konnten, können Sie in unserem neuen Referenzbericht nachlesen!

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