44. BImSchV – verschärfte Emissionsgrenzwerte

44. BImSchV

Gültig ab dem 01.01.2025

Wussten Sie, dass bereits am 20.06.2019 die 44. BImSchV in Deutschland in Kraft getreten ist? Sie ist die vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die nationale Umsetzung der am 28.11.2015 erlassenen Europäischen Richtlinie 2015/2193/EU für mittelgroße Feuerungsanlagen (Medium Combustion Plant Directive oder kurz MCPD). Das gemeinsame Ziel ist die deutliche Verbesserung der Reinhaltung der Luft.

Deshalb gelten auch ab dem 01.01.2025 verschärfte Emissionsgrenzwerte!

Wir möchten Sie als Betreiber einer Wärmeerzeugeranlage schon heute auf die verschärften Emissionsgrenzwerte für Neu- und Bestandsanlagen hinweisen und Ihnen unseren Service anbieten. Unsere Experten beraten Sie unabhängig und fachkompetent. Wir prüfen ob Ihre Anlage schon jetzt die neuen Grenzwerte erfüllt oder zeigen Ihnen technische Lösungswege auf.

Ihren direkten Ansprechpartner und alle wichtigen Informationen zur 44. BImSchV finden Sie hier!

Nach heutigem Stand wird es keine Übergangsfrist geben, daher empfehlen wir Ihnen jetzt rechtzeitig zu handeln!